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Ich unterweise eine oder mehrere von Ihnen benannte Personen anlagenspezifisch und befähige Sie nachweislich, Ihre Anlage(n) in regelmäßigen Abständen nach vorgegebenen Punkten zu überprüfen und dies entsprechend zu dokumentieren. Durch die „Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten“ sind Ihre Mitarbeiter fachlich und rechtlich in der Lage, bei Personeneinschlüssen die Befreiungen durchzuführen.

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