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Aufgrund der derzeit gültigen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage, welche er zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken nutzt, gesetzlich dazu verpflichtet, diese auf dem Stand der Technik zu halten oder zu bringen. Des Weiteren muss er für seine Anlage eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) erstellen, da diese als Arbeitsmittel zu betrachten ist. Um die Beurteilung überhaupt erstellen zu können, ist eine Sicherheitsanalyse zum Stand der Technik (SST) erforderlich, welche den IST-Zustand der Anlage mit dem gesetzlich geforderten SOLL-Zustand abgleicht. Bei Abweichungen ergeben sich erforderliche Schutzmaßnahmen, die zu ergreifen sind. Ich erstelle für Sie die SST herstellerunabhängig und unterstütze Sie bei der Erstellung der GBU. Bei der Auswahl der erforderlichen und geeigneten Schutzmaßnahmen und der Umsetzung jener begleite ich Sie gerne.
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